Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Termine

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Ausgleichsmaßnahmen

Im Bundesnaturschutzgesetz sind die sogenannten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ verankert (§15 BNatSchG): „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, […] Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.“
 

Mit Hilfe dieses Instruments kann die Landschaft sinnvoll gestaltet werden.

 

Wir stellen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. - Kontaktieren Sie uns!